GPP - Gesellschaft für Psychoanalyse und Psychotherapie e.V.

Abschluss der Psychoanalytischen Weiterbildung

Voraussetzungen  für den Abschluss der psychoanalytischen Weiterbildung
in der GPP

1. psychoanalytische Selbsterfahrung
Ein kontinuierlicher psychoanalytischer Prozess von 640 Stunden, der in der Regel besteht aus 240 Stunden  Einzelsitzung, 160 Doppelstunden Gruppensitzung und 40  Doppelstunden  Reflexionsgruppe im Rahmen der Theorieseminare.

2. Theorie

360 Stunden theoretische Weiterbildung in allen Bereichen der psychoanalytischen Theorie einschließlich der angrenzenden Disziplinen (Psychiatrie, Neurowissenschaften, Säuglingsforschung).

Der Abschluss in einer mehrjährigen kontinuierlichen Theoriegruppe in einem der Seminare.

Mehrmalige Teilnahme an den Arbeitstagungen der GPP. Wenigstens zwei Referate im Rahmen der Seminare oder der Arbeitstagung der GPP.

3.  Praxis

40 Stunden  Kasuistik-Seminar
40 Stunden  Fallsupervision (Einzel und/oder Gruppe)

Schriftliche Präsentation von zwei unter kontinuierlicher Supervision durchgeführten analytischen Prozessen (Behandlung, Beratung) in Absprache mit einem Ausbildungsleiter der GPP.

Der Antrag auf einen Abschluss und die eingereichten Nachweise der o. g. Vorraussetzungen werden durch den Anerkennungsausschuss der GPP geprüft.

Im Falle einer Zustimmung wird der Kandidat/die Kandidatin zu einem Abschlusskolloquium eingeladen. Danach erfolgt die Überreichung der Urkunde über den „Abschluss der Weiterbildung in Psychoanalyse GPP“.

4. Abschlusskolloquium

Das Abschlusskolloquium findet in der Öffentlichkeit der GPP statt und besteht in der Regel aus einem Vortrag, aus dem die Verbindung der Psychoanalyse mit dem jeweiligen Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin hervorgeht, und nachfolgender Diskussion.

5. Weitere Qualifikation

Nach fünf Jahren psychoanalytisch-berufsbezogener Praxis und Weiterbildung kann der Abschluss als „Psychoanalytiker/in GPP“ angestrebt werden.

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