Abschluss der Kulturpsychoanalytischen Weiterbildung
Voraussetzungen für den Abschluss der kulturpsychoanalytischen Weiterbildung in der GPP
1. psychoanalytische Selbsterfahrung
Ein kontinuierlicher psychoanalytischer Prozess von 640 Stunden, der in der Regel schwerpunktmäßig im einzel- oder gruppenanalytischen Setting absolviert wird, und 40 Doppelstunden Reflexionsgruppe im Rahmen der Theorieseminare.
2. Theorie
360 Stunden theoretische Weiterbildung in allen Bereichen der psychoanalytischen Theorie mit Schwerpunkt auf den kulturpsychoanalytischen Konzepten einschließlich der angrenzenden Disziplinen (Psychiatrie, Neurowissenschaften, Säuglingsforschung, Anthropologie, Kulturwissenschaften).
Der Abschluss in einer mehrjährigen kontinuierlichen Theoriegruppe in einem der Seminare.
Mehrmalige Teilnahme an den Arbeitstagungen der GPP. Wenigstens zwei Referate im Rahmen der Seminare oder der Arbeitstagung der GPP.
3. Praxis
40 Stunden Kasuistik-Seminar 40 Stunden Fallsupervision (Einzel und/oder Gruppe)
Schriftliche Präsentation von einem unter kontinuierlicher Supervision durchgeführten analytischen Prozess (Behandlung, Beratung) und einem kulturpsychoanalytischen Projekt in Absprache mit einem Ausbildungsleiter der GPP.
Der Antrag auf einen Abschluss und die eingereichten Nachweise der o. g. Vorraussetzungen werden durch den Anerkennungsausschuss der GPP geprüft.
Im Falle einer Zustimmung wird der Kandidat/die Kandidatin zu einem Abschlusskolloquium eingeladen. Danach erfolgt die Überreichung der Urkunde über den „Abschluss der Weiterbildung in Kulturpsychoanalyse GPP“.
4. Abschlusskolloquium
Das Abschlusskolloquium findet in der Öffentlichkeit der GPP statt und besteht in der Regel aus einem kulturpsychoanalytischen Vortrag mit Diskussion.
5. Weitere Qualifikation
Nach fünf Jahren psychoanalytisch-berufsbezogener Praxis und Weiterbildung kann der Abschluss als „Kulturpsychoanalytiker/in GPP“ angestrebt werden.
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